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Interventionsrichtlinie
Umgang mit Anlassfällen und Verdachtsfällen im STTV
Der Salzburger Tischtennisverband (STTV) verpflichtet sich zu einem konsequenten und
verantwortungsvollen Umgang mit Verdachtsfällen von Gewalt, Grenzverletzungen und
Missbrauch im Sport.
Diese Richtlinie dient als Handlungsleitfaden für Funktionär:innen, Trainer:innen und
Vereinsverantwortliche.
1. Grundprinzipien
· Schutz der betroffenen Person steht an erster Stelle
· Jeder Verdacht wird ernst genommen
· Keine eigenständigen Ermittlungen
· Vertraulichkeit wahren
· Dokumentation aller Schritte
2. Was ist ein Anlassfall?
Ein Anlassfall liegt vor bei:
· konkreten Beobachtungen von Grenzverletzungen oder Gewalt
· Hinweisen durch Kinder, Jugendliche oder Dritte
· auffälligem Verhalten (z. B. Angst, Rückzug, sexualisiertes Verhalten)
· Gerüchten oder Verdachtsmomenten
3. Erste Reaktion
Ruhe bewahren und richtig handeln:
· aufmerksam zuhören
· ernst nehmen, nicht relativieren
· keine Versprechungen machen („Ich behalte das für mich“)
· keine Schuldzuweisungen
· keine Konfrontation mit der beschuldigten Person
4. Dokumentation
Unmittelbar nach dem Gespräch schriftlich festhalten:
· Datum und Uhrzeit
· Ort des Vorfalls / Gesprächs
· beteiligte Personen
· möglichst wortgetreue Aussagen
· eigene Beobachtungen
Wichtig: Keine Interpretationen oder Bewertungen hinzufügen.
5. Interne Meldung
· Kontaktaufnahme mit der/den STTV-Vertrauensperson(en)
· Alternativ: vereinsinterne Vertrauensperson (falls vorhanden)
· Information nur an jene Personen, die unbedingt eingebunden werden müssen
6. Externe Unterstützung
Bei Unsicherheit oder bestätigtem Verdacht:
· Kontakt zu 100% Sport (anonyme Beratung möglich)
· Kontakt zur Kinder- und Jugendhilfe Salzburg
· Unterstützung durch Verein KIMI
In akuten Gefahrensituationen: Polizei (133) kontaktieren
7. Schutzmaßnahmen
Je nach Situation:
· räumliche oder organisatorische Trennung
· Anpassung von Trainingssituationen
· Begleitpersonen einsetzen
· ggf. vorläufige Suspendierung von Personen (in Abstimmung mit Verband)
8. Kommunikation
keine Weitergabe von Informationen an Unbeteiligte· keine öffentliche Kommunikation ohne Abstimmung
· Schutz der Privatsphäre aller Beteiligten
· sensible Information der Eltern (falls erforderlich und abgestimmt)
9. Nachbetreuung
· Unterstützung der betroffenen Person sicherstellen
· Reflexion im Verein (ohne Bloßstellung)
· Präventionsmaßnahmen überprüfen und ggf. verbessern
10. Verantwortung
Die Verantwortung für die Einhaltung dieser Richtlinie liegt bei:
· Vereinsleitungen
· Trainer:innen und Betreuer:innen
· Funktionär:innen des STTV
11. Grundsatz
Nicht Wegsehen – sondern verantwortungsvoll handeln.
Jede Meldung kann dazu beitragen, Kinder und Jugendliche zu schützen.
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